nordsee-suche.de: Allgemeine Geschäftsbedingungen
| 1. Allgemein |
| 2. Leistungsbeschreibung |
| 3. Kosten |
| 4. Zulassungskriterien für die Veröffentlichung eines Eintrages |
| 5. Rechte bzw. Pflichten des Vermieters |
| 6. Rechte und Pflichten der nordsee-suche.de |
| 7. Copyright |
| 8. Haftungsausschluss |
| 9. Recht/Gerichtsstand |
| 10. Salvatorische Klausel |
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Die nordsee-suche.de bietet Eigentümern, Vermietern und Betreibern (nachfolgend Vermieter) von Ferien- bzw. Urlaubsunterkünften auf den Internetseiten von www.nordsee-suche.de die Möglichkeit, ihre Unterkünfte vorzustellen und das von der nordsee-suche.de zur Verfügung gestellte Urlaubsportal im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen der nordsee-suche.de und dem Vermieter geltenden Bedingungen für die von der nordsee-suche.de angebotenen Leistungen. Norden, Oktober 2006 |
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Auf dem Urlaubsportal der nordsee-suche.de haben Vermieter die Möglichkeit, ihre Ferien- bzw. Urlaubsunterkünfte in Wort und Bild vorzustellen. Jeder Vermieter darf bis zu drei Objekte vorstellen. Dabei hat der Vermieter folgende Möglichkeiten, seine Unterkunft bzw. seine Unterkünfte zu präsentieren: Ein Eintrag in einer Kategorie/Region der nordsee-suche.de. Der Eintrag umfasst ein Bild der Unterkunft bzw. ein Screenshot der Internetseite des Vermieters, sowie eine Beschreibung der Unterkunft in Textform. Die Einträge werden neben der jeweiligen Kategorie/Region zusätzlich auch für einen unbestimmten Zeitraum auf der Startseite der nordsee-suche.de veröffentlicht. Zusätzlich enthält der Eintrag einen direkten Linkverweis zur Internetseite des Vermieters; sofern vorhanden. Die Eintragung eines Linkverweises zur eigenen Webseite in der `Linkpartner-Kategorie` der nordsee-suche.de. Der Eintrag wird nur bei Erfüllung der unter Punkt 4 genannten Voraussetzungen in das Urlaubsportal der nordsee-suche.de aufgenommen, so dass dieser anschließend für Nutzer der Webseite jederzeit abgerufen werden kann. Die nordsee-suche.de gewährleistet nicht, dass deren Dienste jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf die Internetseite www.nordsee-suche.de durch Störungen verursacht wird, die außerhalb des Handlungsspielraums der nordsee-suche.de liegen. |
| 3. Kosten:
Der Eintrag in dem Urlaubsportal der nordsee-suche.de bzw. auf der Internetseite www.nordsee-suche.de ist für den Vermieter kostenlos. Es entstehen auch keine nachträglichen oder laufenden Kosten für die dauerhafte Bereitstellung des Eintrags. |
4. Zulassungskriterien für die Veröffentlichung eines Eintrages: Der Vermieter ist verpflichtet, der Wahrheit entsprechende Angaben zu seiner Person und zu der zu veröffentlichten Unterkunft zu machen. Die Veröffentlichung des Eintrages auf den Internetseiten der nordsee-suche.de erfolgt nach Prüfung durch die nordsee-suche.de. Die Veröffentlichung des Eintrags kann je nach Anzahl der vorliegenden Einträge gegebenenfalls mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die nordsee-suche.de behält sich die Veröffentlichung vor, wenn die Inhalte des Eintrags gegen geltendes Recht oder die unter Punkt 5 aufgeführten Pflichten des Vermieters verstoßen. |
5. Rechte bzw. Pflichten des Vermieters: Es dürfen nur Einträge eingestellt werden, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Verboten sind, Texte sowie Bilder zu veröffentlichen, die Gewalt verherrlichender, beleidigender, diskriminierender oder pornographischer Art sind. Dies umfasst ebenfalls die Inhalte, die auf der jeweiligen Internetseite des Vermieters zu erreichen sind. Handlungen, die darauf abzielen, den Dienst der nordsee-suche.de oder die Webseite www.nordsee-suche.de zu schaden oder deren Nutzung zu erschweren, sind verboten. |
| 6. Rechte und Pflichten
der nordsee-suche.de:
Die Betreiber der nordsee-suche.de sind berechtigt, die für einen Eintrag notwendigen Informationen (Texte sowie Bilder) der Internetseite des jeweiligen Vermieters zu entnehmen. Ferner können Einträge ohne Ankündigung oder das Nennen von Gründen gelöscht oder verändert werden. Die Betreiber der nordsee-suche.de sind jedoch dazu angehalten, der Wahrheit entsprechende Angaben zu der zu veröffentlichten Unterkunft zu machen. Die nordsee-suche.de behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur seiner Internetseite zu ändern oder zu erweitern oder Teile oder die ganze Internetseite zu löschen. |
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Jegliche Art der Verbreitung, der Wiedergabe, der Veränderung oder anderweitigen Nutzung aller Inhalte der Internetseite www.nordsee-suche.de auf außerhalb von der nordsee-suche.de liegenden Medien, bedarf der vorherigen Einverständniserklärung durch die Betreiber der nordsee-suche.de. Das Anfertigen einer Kopie von Inhalten in jeglicher Form, zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung, ist jederzeit gestattet. Die Betreiber der nordsee-suche.de weisen jedoch darauf hin, dass die Herkunft deutlich erkennbar bleiben sollte. Wenn Sie vermuten, dass Ihre Schutzrechte auf oder von den Internetseiten der nordsee-suche.de eingeschränkt oder verletzt werden, teilen Sie uns dieses bitte so schnell wie möglich unter der E-Mail kontakt@nordsee-suche.de mit. |
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Die nordsee-suche.de wird durch den Vermieter von allen Ansprüchen freigestellt, die Dritte gegen die nordsee-suche.de wegen der Verletzung ihrer Rechte oder aufgrund der vom Vermieter eingestellten Unterkunftsbeschreibungen bzw. deren Inhalt geltend machen. Die nordsee-suche.de übernimmt auch nicht die Kosten der eventuellen Rechtsverteidigung des Vermieters, einschließlich möglicher Gerichts- oder Anwaltskosten. Die nordsee-suche.de haftet nicht für den eventuellen Verlust von Daten. Falls der Vermieter einen Linkverweis auf seine Webseiten anbietet, haftet die nordsee-suche.de nicht für deren Erreichbarkeit. |
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der nordsee-suche.de. |
| 10. Salvatorische
Klausel:
Sofern Teile dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt und der ungültige Teil gilt als durch einen solchen ersetzt, der dem Sinn und Zweck des unwirksamen Teils bzw. dem Parteiwillen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. |


